Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen („Nutzer“) und der PRODUCT PLACEMENT 4 YOU GmbH („PP4Y“).

Die AGB bestehen aus einem allgemeinen Teil sowie den jeweils anwendbaren besonderen Bedingungen für Influencer und Partner und den gemeinsamen Definitionen:

AGB FÜR INFLUENCER

1. IFCG-Plattform und Vertragsbeziehungen

1.1 PP4Y stellt mit der IFCG-Plattform eine technische Plattform zur Verfügung, über die Partner Angebote veröffentlichen und Influencer diese Angebote einsehen und sich für deren Durchführung bewerben bzw. diese annehmen können.

1.2 Soweit PP4Y nicht ausdrücklich selbst Vertragspartner einer Leistung wird, tritt PP4Y im Verhältnis zwischen Partner und Influencer grundsätzlich als Vermittler auf.

1.3 Die unmittelbaren Rechte und Pflichten aus einem angenommenen Angebot bestehen grundsätzlich zwischen dem jeweiligen Partner und dem Influencer.

1.4 PP4Y ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Partner angebotene Gegenleistung oder die vom Influencer geschuldete Leistung selbst zu erbringen oder deren vollständige Erfüllung zu gewährleisten.

Ansprüche aus dem zwischen Partner und Influencer zustande gekommenen Vertragsverhältnis sind grundsätzlich unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.

Gesetzliche Ansprüche des Influencers gegen PP4Y sowie Ansprüche aufgrund eigener Pflichtverletzungen von PP4Y bleiben hiervon unberührt.



2. Registrierung, Nutzung und Konto

2.1 Um die Funktionen der IFCG-Plattform nutzen und Angebote wahrnehmen zu können, muss der Influencer ein persönliches Benutzerkonto („Konto“) erstellen. Die Registrierung kann über die IFCG-Website oder die IFCG-App erfolgen.

2.2 Der Influencer verpflichtet sich, bei der Registrierung und während der Nutzung der IFCG-Plattform vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Der Influencer darf sich insbesondere nicht als eine andere Person ausgeben oder einen Namen bzw. eine Identität verwenden, zu deren Verwendung er nicht berechtigt ist.

2.3 Der Influencer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist nur zulässig, wenn PP4Y dies im Einzelfall ausdrücklich und in Textform genehmigt und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

2.4 Jeder Influencer darf grundsätzlich nur ein Konto unterhalten. PP4Y kann Ausnahmen im Einzelfall genehmigen.

2.5 Der Influencer kann seine Social-Media-Konten mit der IFCG-Plattform verknüpfen, sofern PP4Y die entsprechende technische Funktion für die jeweilige Plattform anbietet.

Durch die Verknüpfung können Inhalte des Influencers, die auf den verbundenen Social-Media-Konten öffentlich zugänglich sind, innerhalb der IFCG-Plattform sichtbar oder technisch verarbeitet werden.

2.6 Das Konto darf ohne vorherige Zustimmung von PP4Y weder übertragen noch Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassen werden.

2.7 Der Influencer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Besteht Grund zu der Annahme, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, hat der Influencer diese unverzüglich zu ändern und PP4Y, soweit erforderlich, zu informieren.

2.8 Der Influencer darf keine Inhalte oder Programme übermitteln, die geeignet sind, die IFCG-Plattform oder die Systeme von PP4Y zu beschädigen oder deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere Viren, Trojaner, Schadsoftware und vergleichbare Programme.

Bei einem schuldhaften Verstoß ist PP4Y berechtigt, das Konto vorübergehend zu sperren oder den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

2.9 Der Influencer darf keine rechtswidrigen, irreführenden oder missbräuchlichen Inhalte über die IFCG-Plattform verbreiten. Dies gilt insbesondere für falsche Warnungen vor Viren oder Fehlfunktionen sowie für die Bewerbung von Schneeball-, Kettenbrief- oder Pyramidensystemen.

2.10 Der Influencer ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweiligen Angebotsbedingungen einzuhalten.

Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß ist PP4Y berechtigt, das Konto zu sperren oder die Teilnahme des Influencers an einzelnen Angeboten oder an der IFCG-Plattform insgesamt zu beenden. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

2.11 Der Influencer kann die Löschung seines Kontos jederzeit per E-Mail gegenüber PP4Y verlangen. PP4Y wird die Löschung grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen durchführen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe einer sofortigen Löschung entgegenstehen.

Die Löschung des Kontos berührt bereits entstandene vertragliche Verpflichtungen nicht.



3. Angebotsbedingungen

3.1 Inhalt der Angebote

Die Partner können auf der IFCG-Plattform Angebote veröffentlichen, in denen sie die von Influencern erwarteten Leistungen und die hierfür vorgesehene Gegenleistung beschreiben.

Die Angebotsbedingungen können insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • den vorgesehenen Social-Media-Kanal;
  • das gewünschte Format, beispielsweise Story, Foto oder Video;
  • die Art und den Umfang der Produktplatzierung;
  • Anforderungen an Text, Bild, Video, Verlinkungen oder Tags;
  • den Veröffentlichungszeitraum;
  • sonstige Vorgaben zur Gestaltung und Veröffentlichung;
  • die vom Partner zu erbringende Gegenleistung.

3.2 Bewerbung und Zustandekommen eines Angebotsvertrages

Die auf der IFCG-Plattform veröffentlichten Angebote stellen grundsätzlich eine Aufforderung an Influencer dar, sich für das jeweilige Angebot zu bewerben, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.

Ein Vertrag zwischen Partner und Influencer über die Durchführung eines Angebots kommt zustande, wenn der Partner die Bewerbung des Influencers annimmt.

Ein Vertrag kann auch zustande kommen, wenn der Influencer einen vom Partner zur Verfügung gestellten Code scannt oder manuell eingibt, sofern das betreffende Angebot zuvor auf der IFCG-Plattform freigegeben und vom Influencer angenommen wurde.

3.3 Durchführung des Angebots

Mit Annahme eines Angebots verpflichtet sich der Influencer, die jeweiligen Angebotsbedingungen vollständig und fristgerecht einzuhalten.

Sofern die Angebotsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten insbesondere folgende Anforderungen:

a) Beiträge sind für mindestens drei Monate öffentlich zugänglich zu halten und dürfen innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich weder gelöscht noch archiviert werden.

b) Das Social-Media-Profil, auf dem der Beitrag veröffentlicht wird, muss öffentlich zugänglich sein, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

c) Der Beitrag ist grundsätzlich innerhalb von vier Tagen nach Erhalt der vereinbarten Gegenleistung zu veröffentlichen, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.

d) Erhält der Influencer ein zugesagtes Produkt oder eine zugesagte Dienstleistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Annahme des Angebots, hat er dies PP4Y unverzüglich mitzuteilen.

e) Beiträge im Rahmen eines Angebots müssen sich inhaltlich auf den jeweiligen Partner und dessen Produkte oder Dienstleistungen beziehen und dürfen nicht ohne entsprechende Zustimmung mit einer anderen Kooperation verbunden werden.

f) Für jede gesonderte Einlösung eines Angebots kann ein gesonderter Beitrag erforderlich sein. Maßgeblich sind insoweit die jeweiligen Angebotsbedingungen.

g) Story-Beiträge sind, soweit technisch möglich und soweit dies in den Angebotsbedingungen vorgesehen ist, zu speichern und PP4Y auf Anfrage zusammen mit den verfügbaren Statistiken zur Verfügung zu stellen.

h) PP4Y oder der Partner können den Influencer auffordern, veröffentlichte Inhalte und verfügbare Leistungsnachweise, insbesondere Screenshots und Statistiken, zur Verfügung zu stellen.

i) Bei einer erheblich negativen Erfahrung mit einem Partner, die eine sachlich zutreffende und zugleich vertragsgemäße Veröffentlichung des Beitrags beeinträchtigen könnte, soll der Influencer PP4Y vor Veröffentlichung kontaktieren.

3.4 Vorrang der Angebotsbedingungen

Die jeweiligen Angebotsbedingungen können die allgemeinen Bestimmungen dieser Influencer-AGB konkretisieren, ergänzen oder abweichend regeln.

Bei einem Widerspruch zwischen den Angebotsbedingungen und diesen Influencer-AGB gehen die spezielleren Angebotsbedingungen vor, soweit dies rechtlich zulässig ist.



4. Gegenleistung

4.1 Die vom Partner zu erbringende Gegenleistung ergibt sich aus den jeweiligen Angebotsbedingungen.

Die Gegenleistung kann insbesondere in der Bereitstellung eines Produkts, der Erbringung einer Dienstleistung oder einer sonstigen vereinbarten Leistung bestehen.

4.2 Bei einer Gegenleistung in Form eines Produkts darf der Influencer dieses Produkt nach vollständiger Erfüllung des Angebots grundsätzlich für eigene Zwecke behalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Bei einer Gegenleistung in Form einer Dienstleistung kann der Influencer die vereinbarte Leistung für den im Angebot bestimmten Zeitraum und Umfang nutzen.

4.4 Weitergehende Vergütungsansprüche gegen PP4Y bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.



5. Rechte und Pflichten des Influencers

5.1 Der Influencer darf Beiträge, die aufgrund eines Angebots veröffentlicht wurden, während eines vereinbarten Mindestveröffentlichungszeitraums nicht ohne Zustimmung von PP4Y oder des Partners löschen, archivieren oder anderweitig der Öffentlichkeit entziehen.

5.2 Der Influencer darf den Partner im Zusammenhang mit einem Angebot kontaktieren, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist.

Eine eigenständige Änderung der vereinbarten Leistungsbedingungen ist nur mit Zustimmung des Partners und, soweit erforderlich, PP4Y zulässig.

5.3 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Angebotsbedingungen oder diese AGB kann PP4Y bzw. der Partner den Influencer von dem betreffenden Angebot ausschließen.

Soweit die vereinbarte Gegenleistung noch nicht erbracht wurde, kann diese bei berechtigtem Ausschluss entfallen.

5.4 Verstößt der Influencer schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus einem Angebot, insbesondere indem er vereinbarte Inhalte nicht oder nicht ausreichend veröffentlicht, kann der Partner bzw. PP4Y nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz der hierdurch entstandenen Schäden verlangen.

Soweit vereinbart und rechtlich zulässig, kann zusätzlich eine angemessene Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 EUR erhoben werden.

5.5 PP4Y ist berechtigt, Influencer bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder Angebotsbedingungen von der Nutzung der IFCG-Plattform auszuschließen.

Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Angebot besteht nicht.

5.6 Der Influencer ist verpflichtet, sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten für Werbung und kommerzielle Kommunikation einzuhalten.

Dies betrifft insbesondere die jeweils geltenden Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien.

Der Influencer ist für die rechtmäßige Kennzeichnung seiner eigenen Veröffentlichungen verantwortlich.

5.7 PP4Y und der jeweilige Partner sind berechtigt, in veröffentlichten Beiträgen Tracking-Links oder vergleichbare technische Messverfahren einzusetzen, sofern dies technisch möglich, im jeweiligen Angebot vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist.



6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Der Influencer bleibt Urheber der von ihm im Rahmen eines Angebots erstellten Texte, Bilder, Videos und sonstigen Inhalte („Beiträge“). Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Influencers bleiben unberührt.

6.2 Der Influencer räumt PP4Y an den im Rahmen eines Angebots erstellten Beiträgen die für die Durchführung, Dokumentation und Vermarktung des jeweiligen Angebots sowie für den Betrieb der IFCG-Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, umfasst dies insbesondere das Recht, die Beiträge auf der IFCG-Plattform sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen und sonstigen digitalen Kommunikationskanälen von PP4Y zu veröffentlichen, zu teilen und zu präsentieren.

6.3 Der Influencer räumt PP4Y ferner das Recht ein, dem jeweiligen Partner die für die vereinbarte Nutzung des Beitrags erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen bzw. entsprechende Unterlizenzen zu erteilen.

Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Partner berechtigt, den im Rahmen des Angebots erstellten und veröffentlichten Beitrag auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen organisch zu teilen, zu reposten oder anderweitig zu veröffentlichen.

Voraussetzung ist, dass der Influencer dabei angemessen als Urheber bzw. Ersteller des Beitrags kenntlich gemacht und – soweit technisch möglich – verlinkt bzw. getaggt wird.

6.4 Das Nutzungsrecht des Partners nach Ziffer 6.3 umfasst grundsätzlich keine Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen (Paid Ads), auf der eigenen Website, in Online-Shops, Newslettern, Printmedien, Broschüren, Flyern oder sonstigen Werbemitteln, sofern hierfür nicht ausdrücklich zusätzliche Nutzungsrechte vereinbart wurden.

6.5 Weitergehende Nutzungsrechte können zwischen dem Influencer und dem Partner bzw. über PP4Y individuell vereinbart werden. Dabei können insbesondere Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Art der Nutzung und eine gegebenenfalls hierfür geschuldete zusätzliche Vergütung festgelegt werden.

6.6 Der Influencer bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm für einen Beitrag verwendeten Texten, Bildern, Videos, Grafiken, Musikstücken und sonstigen Materialien verfügt oder diese rechtmäßig verwenden darf.

Der Influencer stellt sicher, dass durch die Erstellung, Veröffentlichung und die nach diesen AGB zulässige Nutzung der Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden.

6.7 Soweit der Influencer Inhalte Dritter verwendet, hat er sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte auch die in diesen AGB und den jeweiligen Angebotsbedingungen vorgesehenen Nutzungen durch PP4Y und den Partner abdecken.

6.8 Der Influencer darf im Rahmen eines Angebots keine Inhalte verwenden oder veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder insbesondere strafbare, volksverhetzende, pornografische oder extremistische Inhalte enthalten.

6.9 Soweit PP4Y oder ein Partner aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen durch den Influencer von einem Dritten berechtigt in Anspruch genommen wird, stellt der Influencer PP4Y bzw. den jeweiligen Partner im gesetzlich zulässigen Umfang von den berechtigten Ansprüchen frei.

6.10 Die vorstehenden Nutzungsrechte bestehen nur in dem Umfang, der sich aus diesen AGB, den jeweiligen Angebotsbedingungen oder einer gesonderten Vereinbarung ergibt. Eine weitergehende Nutzung der Beiträge durch PP4Y oder den Partner ist nur mit entsprechender Nutzungsberechtigung zulässig.



7. Gewährleistung

7.1 Ein Anspruch des Influencers auf eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit der IFCG-Plattform besteht nicht.

PP4Y darf die IFCG-Plattform insbesondere zur Durchführung von Wartungsarbeiten, technischen Anpassungen, Sicherheitsmaßnahmen oder zur Einführung neuer Funktionen vorübergehend einschränken.

7.2 Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine zulässige abweichende Regelung enthalten.

7.3 PP4Y haftet nicht für die Erfüllung einer vom Partner geschuldeten Gegenleistung, soweit PP4Y nicht selbst Vertragspartner dieser Leistung geworden ist.

7.4 PP4Y übernimmt keine Garantie für die technische Genauigkeit oder vollständige Verfügbarkeit von Tracking-Daten, soweit die Datenerfassung von technischen Systemen Dritter oder den jeweiligen Social-Media-Plattformen abhängig ist.



8. Haftung

8.1 PP4Y haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PP4Y nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PP4Y.

8.4 PP4Y haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die ausschließlich aus der Nutzung einer vom Partner geschuldeten Gegenleistung entstehen, sofern PP4Y nicht selbst für diese Leistung verantwortlich ist.

8.5 PP4Y haftet nicht für Inhalte, die vom Influencer oder Partner eingestellt werden, sofern PP4Y sich diese Inhalte nicht ausdrücklich zu eigen gemacht hat.

8.6 Der Influencer haftet gegenüber PP4Y nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte Pflichtverletzungen.



9. Geheimhaltung

9.1 Der Influencer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit einem Angebot oder seiner Tätigkeit auf der IFCG-Plattform bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Hierzu gehören insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über Partner, Angebote, Konditionen, Preise, Anforderungen und sonstige geschäftliche Informationen.

9.2 Vertrauliche Informationen dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten insbesondere nicht im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

9.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen,

a) die dem Influencer bereits rechtmäßig bekannt waren;

b) die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind oder werden;

c) die dem Influencer von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt werden; oder

d) deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

9.4 Soweit gesetzlich zulässig, wird der Influencer PP4Y vor einer aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlichen Offenlegung informieren.

9.5 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten kann PP4Y nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen. Eine vereinbarte Vertragsstrafe bleibt einer gesonderten wirksamen Vereinbarung vorbehalten.



10. Datenschutz

10.1 PP4Y verarbeitet personenbezogene Daten des Influencers im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“).

10.2 Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PP4Y.

10.3 Soweit für bestimmte Datenverarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

10.4 Standortdaten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die Verarbeitung für den jeweiligen Zweck erforderlich oder wirksam eingewilligt worden ist.

10.5 Der Influencer kann seine datenschutzrechtlichen Rechte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausüben.



11. Schlussbestimmungen

11.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen PP4Y und dem Influencer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

11.2 Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.

11.3 Ist der Influencer Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, soll eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

AGB FÜR PARTNER

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Partner-AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der PRODUCT PLACEMENT 4 YOU GmbH („PP4Y“) und ihren Partnern im Zusammenhang mit der Nutzung der IFCG-Plattform sowie den über die IFCG-Plattform, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vereinbarten Leistungen.

Vertragspartner von PP4Y können grundsätzlich nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein.

1.2 PP4Y stellt Partnern eine Plattform zur Verfügung, über die diese Angebote für Influencer veröffentlichen können.

Influencer können die Angebote einsehen, sich für diese bewerben und die darin vorgesehenen Leistungen nach Maßgabe der Angebotsbedingungen erbringen.

Darüber hinaus kann PP4Y weitere Dienstleistungen und Werbeleistungen anbieten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Leistungspaket oder Angebot.

Soweit PP4Y zur Erfüllung eigener Leistungen externe Dienstleister einsetzt, kann PP4Y personenbezogene Daten des Partners an diese Dienstleister übermitteln, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und für die Leistungserbringung erforderlich ist.

1.3 Es gelten ausschließlich die AGB von PP4Y. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn PP4Y ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen PP4Y und dem Partner haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen des Partners sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abzugeben. Soweit diese AGB ausdrücklich die Text- oder Schriftform vorsehen, gelten die gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Form.

1.6 Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.



2. Registrierung, Nutzung und Konto

2.1 Der Partner verpflichtet sich bei der Registrierung und während der Vertragslaufzeit zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben.

2.2 Der Partner darf grundsätzlich nur ein Benutzerkonto unterhalten.

2.3 Das Benutzerkonto darf ohne vorherige Zustimmung von PP4Y nicht auf Dritte übertragen werden.

2.4 Der Partner ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich.

Soweit Mitarbeiter des Partners Zugang zum Konto erhalten, hat der Partner für deren ordnungsgemäße Nutzung und Einhaltung dieser AGB Sorge zu tragen.

2.5 Der Partner darf keine Inhalte oder Programme übermitteln, die geeignet sind, die Systeme von PP4Y zu beschädigen oder deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

2.6 Der Partner darf keine rechtswidrigen, irreführenden oder missbräuchlichen Inhalte verbreiten oder über die IFCG-Plattform entsprechende Handlungen veranlassen.

2.7 Bei der Nutzung der IFCG-Plattform hat der Partner die jeweils geltenden Nutzungs- und Angebotsbedingungen einzuhalten.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist PP4Y berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2.8 Der Partner kann die Löschung seines Benutzerkontos jederzeit per E-Mail verlangen.

Die Löschung erfolgt grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen.

Die Löschung des Benutzerkontos beendet nicht automatisch bereits bestehende Vertragsverhältnisse oder Zahlungspflichten.



3. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

3.1 Ein Vertrag zwischen PP4Y und dem Partner kommt zustande, wenn der Partner ein Leistungspaket oder eine sonstige Leistung von PP4Y verbindlich bucht und PP4Y diese Buchung annimmt bzw. die Leistung erbringt.

3.2 Die konkreten Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

3.3 Soweit eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

3.4 Der Abrechnungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung.

3.5 Eine Unterbrechung der Leistungserbringung oder des Abrechnungszeitraums ist grundsätzlich nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit PP4Y möglich.

3.6 Die Preise ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Paket, der IFCG-Plattform oder der individuellen Vereinbarung.

3.7 Eine Buchung über die IFCG-Plattform stellt eine verbindliche Bestellung des jeweiligen Leistungspakets dar.

3.8 Zur Veröffentlichung eines Produktplatzierungsangebots muss der Partner die hierfür vorgesehenen Funktionen der IFCG-Plattform nutzen.



4. Angebote zur Produktplatzierung

4.1 Der Partner kann über die IFCG-Plattform Angebote erstellen und insbesondere den gewünschten Social-Media-Kanal, das Format und die inhaltlichen Anforderungen festlegen.

Mögliche Formate sind beispielsweise:

  • Instagram Story;
  • Instagram Beitrag;
  • TikTok Video;
  • Foto;
  • Video;
  • sonstige von PP4Y angebotene Formate.

PP4Y kann die verfügbaren Kanäle und Formate anpassen oder erweitern.

4.2 Der Partner ist verpflichtet, die für die Durchführung des Angebots erforderliche Gegenleistung eindeutig zu beschreiben.

4.3 Das Einstellen eines Angebots durch den Partner stellt grundsätzlich ein verbindliches Angebot zur Durchführung der beschriebenen Kooperation dar, soweit aus den Umständen oder den Angebotsbedingungen nichts anderes hervorgeht.

4.4 PP4Y kann Angebote vor Veröffentlichung prüfen und Angebote ablehnen, insbesondere wenn deren Inhalt rechtswidrig, beleidigend, diskriminierend, rassistisch, diffamierend oder sonst mit den Interessen von PP4Y nicht vereinbar ist.

4.5 Nach Veröffentlichung können registrierte Influencer das Angebot einsehen und sich für dessen Durchführung bewerben.

Der Partner kann Bewerbungen annehmen oder ablehnen.

4.6 Mit Annahme der Bewerbung durch den Partner kommt grundsätzlich der Vertrag über die Durchführung des Angebots zwischen Partner und Influencer zustande.

Die vereinbarte Gegenleistung wird nach Maßgabe der Angebotsbedingungen fällig.

4.7 Der Partner kann in den Angebotsbedingungen konkrete Anforderungen an die Erstellung und Veröffentlichung des Beitrags festlegen.

Je konkreter die Vorgaben des Partners sind, desto stärker können diese bei der Beurteilung der vertragsgemäßen Leistung berücksichtigt werden.

4.8 Nach Durchführung des Angebots veröffentlicht der Influencer den vereinbarten Beitrag auf seinen Social-Media-Kanälen.

4.9 Beanstandungen hinsichtlich des veröffentlichten Beitrags sind dem Influencer bzw. PP4Y grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis des Beitrags mitzuteilen.

Gesetzliche Rechte des Partners wegen nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.



5. Nutzungsrechte

5.1 Nach Erstellung und Veröffentlichung eines Beitrags erhält der Partner die in den Angebotsbedingungen oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

5.2 Der Partner ist berechtigt, die im Rahmen eines Angebots durch den Influencer erstellten und veröffentlichten Beiträge auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen zu teilen, zu reposten oder anderweitig organisch zu veröffentlichen, sofern der jeweilige Influencer dabei angemessen als Urheber bzw. Ersteller des Beitrags kenntlich gemacht und – soweit technisch möglich – verlinkt bzw. getaggt wird.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verwendung der Inhalte für bezahlte Werbeanzeigen (Paid Ads), auf der eigenen Website, in Online-Shops, Newslettern, Printmedien, Broschüren, Flyern oder sonstigen Werbemitteln, ist von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Der Partner darf die Beiträge nicht ohne entsprechende Nutzungsberechtigung bearbeiten, verändern oder in einem anderen werblichen Zusammenhang verwenden, soweit hierdurch die Rechte des Influencers oder sonstiger Dritter beeinträchtigt werden.

5.4 Für eine über die in Ziffer 5.2 eingeräumte Nutzung hinausgehende Verwendung kann der Partner zusätzliche Nutzungsrechte mit dem Influencer bzw. PP4Y vereinbaren. Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls eine hierfür zu zahlende Vergütung können dabei individuell festgelegt werden.

5.5 Der Partner ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Beiträge die jeweils geltenden gesetzlichen Kennzeichnungs-, Urheber-, Marken- und sonstigen rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

5.6 Die Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte lässt die Urheberschaft des Influencers am jeweiligen Beitrag unberührt. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Bereitstellung oder Verfügbarkeit eines Beitrags durch den Influencer besteht nur, soweit dies in den jeweiligen Angebotsbedingungen vereinbart wurde.



6. Gebühren und Zahlung

6.1 Die Gebühren für die Nutzung der IFCG-Plattform und die von PP4Y erbrachten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Leistungspaket oder einer individuellen Vereinbarung.

6.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Die Vergütung wird mit Vertragsschluss bzw. entsprechend den im jeweiligen Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.

6.4 PP4Y kann verschiedene Zahlungsarten anbieten. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Partner im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt.



7. Gewährleistung

7.1 Ein Anspruch des Partners auf jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit der IFCG-Plattform besteht nicht.

PP4Y darf die Plattform insbesondere zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und technischen Anpassungen vorübergehend einschränken.

7.2 Die gesetzlichen Mängelrechte des Partners bleiben bestehen, soweit sie nicht wirksam durch diese AGB eingeschränkt werden.

7.3 Für die Beurteilung der vertragsgemäßen Leistung sind insbesondere die im Angebot vereinbarten Anforderungen maßgeblich.

7.4 Der Partner hat erkennbare Mängel nach Erhalt bzw. Veröffentlichung des Beitrags unverzüglich mitzuteilen.

Soweit der Partner Kaufmann ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

7.5 Das Recht des Partners auf Nacherfüllung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleibt unberührt.

7.6 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.

Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen.



8. Haftung

8.1 PP4Y haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PP4Y nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PP4Y.

8.4 PP4Y haftet grundsätzlich nicht für Inhalte, die durch Influencer oder Partner eingestellt werden, sofern PP4Y sich diese Inhalte nicht ausdrücklich zu eigen gemacht hat.

8.5 Für die rechtmäßige Kennzeichnung eigener Werbung und kommerzieller Kommunikation bleiben die jeweils Verantwortlichen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

8.6 Werden dem Influencer vom Partner Produkte, Materialien oder sonstige Gegenstände zur Erstellung eines Beitrags zur Verfügung gestellt, trägt der Partner grundsätzlich die Verantwortung für deren rechtmäßigen und sicheren Zustand.



9. Vertragsstrafe und Umgehung der Plattform

9.1 Beabsichtigt ein Partner, nach einer durch PP4Y vermittelten Kontaktaufnahme einen Influencer außerhalb der IFCG-Plattform unmittelbar zu beauftragen und dadurch die von PP4Y geschuldete bzw. angebotene Vermittlungsleistung zu umgehen, kann dies eine Vertragsverletzung darstellen.

9.2 Eine Vertragsstrafe für eine solche Umgehung wird nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

Soweit eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, beträgt sie grundsätzlich 1.000 EUR je Verstoß, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.



10. Kundenreferenz

10.1 Sofern der Partner nicht ausdrücklich widerspricht oder etwas anderes vereinbart wurde, darf PP4Y den Partner als Kundenreferenz nennen.

Die Referenz kann insbesondere den Unternehmensnamen, das Logo und allgemein zugängliche Informationen über das Unternehmen enthalten.

10.2 Der Partner kann der Nutzung als Referenz jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

10.3 Nach Zugang des Widerspruchs wird PP4Y die Referenz innerhalb einer angemessenen Frist aus den von PP4Y kontrollierten Kommunikationsmitteln entfernen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und technisch erforderliche Übergangsfristen bleiben unberührt.



11. Geheimhaltung

11.1 Der Partner verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit PP4Y, der IFCG-Plattform oder einem Angebot bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Hierzu gehören insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über Influencer, Preise, Konditionen, Angebote und sonstige geschäftliche Informationen.

11.2 Vertrauliche Informationen dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten insbesondere nicht im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

11.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen,

a) die dem Partner bereits rechtmäßig bekannt waren;

b) die ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind oder werden;

c) die dem Partner von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt werden;

d) deren Offenlegung gesetzlich oder aufgrund behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung erforderlich ist; oder

e) deren Veröffentlichung vom Berechtigten ausdrücklich genehmigt wurde.

11.4 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten kann PP4Y nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen. Eine Vertragsstrafe wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.



12. Datenschutz

12.1 PP4Y verarbeitet personenbezogene Daten des Partners und seiner Ansprechpartner im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

12.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PP4Y.

12.3 Soweit PP4Y zur Erfüllung vertraglicher Leistungen externe Dienstleister einsetzt, dürfen personenbezogene Daten an diese übermittelt werden, soweit hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage besteht.



13. Schlussbestimmungen

13.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen PP4Y und dem Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

13.2 Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.

13.3 Ist der Partner Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

13.4 PP4Y kann diese AGB nach Maßgabe der in den allgemeinen Bestimmungen geregelten Voraussetzungen ändern.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, soll eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

DEFINITIONEN

"Angebot" bezeichnet eine von PP4Y über die IFCG-Plattform vermittelte oder bereitgestellte Werbekooperation zwischen einem Partner und einem Influencer. Ein Angebot kann insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen durch den Influencer sowie die Erbringung einer Gegenleistung durch den Partner umfassen.

„Gegenleistung“ bezeichnet jede vom Partner im Zusammenhang mit einem Angebot zugesagte Vergütung oder sonstige Leistung zugunsten des Influencers. Hierzu können insbesondere Produkte, Dienstleistungen, kostenlose Nutzungen oder sonstige Vorteile gehören.

„Influencer“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen bzw. sonstige Rechtsträger, die Inhalte auf Social-Media-Kanälen veröffentlichen oder im Rahmen eines Angebots veröffentlichen sollen. Influencer können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

"Partner" bezeichnet Unternehmen, Unternehmer oder sonstige Vertragspartner von PP4Y, die über PP4Y bzw. die IFCG-Plattform Angebote veröffentlichen oder sonstige Leistungen von PP4Y in Anspruch nehmen.

„Beitrag“ bezeichnet jede Veröffentlichung eines Textes, Bildes, Videos oder sonstigen Inhalts, die ein Influencer im Rahmen eines Angebots auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen veröffentlicht.

„Social-Media-Kanäle“ bezeichnet soziale Netzwerke und digitale Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte veröffentlichen können, insbesondere Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, Pinterest, Twitch sowie vergleichbare Plattformen.

„IFCG-Plattform“ bezeichnet die von PP4Y betriebene Plattform INFLUENCER CITY GUIDE einschließlich der zugehörigen Website, mobilen Anwendungen und sonstigen von PP4Y hierfür bereitgestellten technischen Systeme.

 

Die Influencer-AGB und die Partner-AGB gelten jeweils ergänzend zu diesem allgemeinen Teil. Soweit Regelungen des allgemeinen Teils und der jeweils anwendbaren besonderen Bedingungen voneinander abweichen, gehen die besonderen Bedingungen für die jeweilige Nutzergruppe vor.

Die im Abschnitt „Definitionen“ enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten für den allgemeinen Teil sowie für die jeweils anwendbaren Influencer-AGB und Partner-AGB. Begriffe, die in diesen AGB verwendet und nicht unmittelbar im jeweiligen Zusammenhang erläutert werden, sind im Abschnitt „Definitionen“ näher bestimmt.


1. IFCG-Plattform und Leistungsangebot

PP4Y betreibt die Plattform INFLUENCER CITY GUIDE („IFCG-Plattform“), die sowohl als Website als auch als mobile Applikation („App“) zur Verfügung steht.

Über die IFCG-Plattform können Partner insbesondere Werbekooperationen in Form von Produktplatzierungsangeboten („Angebote“) veröffentlichen. Influencer können diese Angebote einsehen, sich dafür bewerben und sie nach Annahme durch den jeweiligen Partner gegen die im jeweiligen Angebot festgelegte Gegenleistung durchführen.

Darüber hinaus können weitere Dienstleistungen und Werbeleistungen über die IFCG-Plattform gebucht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem gebuchten Paket, den jeweiligen Angebotsbedingungen oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen PP4Y und dem Partner.


2. Vertragsschluss und Vertragsbeziehungen

Soweit in diesen AGB, den jeweiligen Angebotsbedingungen oder einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, vermittelt PP4Y über die IFCG-Plattform Kooperationen und Verträge zwischen Partnern und Influencern.

Bei einem Angebot kommt das Vertragsverhältnis über die Durchführung des jeweiligen Angebots grundsätzlich zwischen dem Partner und dem Influencer zustande. PP4Y wird insoweit nicht Vertragspartei des zwischen Partner und Influencer geschlossenen Vertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die konkreten Rechte und Pflichten des Partners und des Influencers im Zusammenhang mit einem Angebot ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsbedingungen sowie aus den zwischen Partner und Influencer getroffenen Vereinbarungen.

Soweit PP4Y selbst Leistungen gegenüber einem Partner erbringt, ergeben sich deren Umfang und Inhalt aus dem jeweiligen Vertrag, dem gebuchten Leistungspaket, der Leistungsbeschreibung oder der sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen PP4Y und dem Partner.


3. Zustimmung und Änderung der AGB

Mit der Nutzung der IFCG-Plattform und, soweit erforderlich, mit der Registrierung, Buchung oder Annahme eines Angebots erklärt sich der Nutzer mit den jeweils für ihn geltenden AGB einverstanden.

PP4Y behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund sachlicher Gründe erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers und von PP4Y angemessen ist.

Über Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig per E-Mail und/oder über die IFCG-Plattform informiert. Soweit gesetzlich zulässig, wird dem Nutzer eine angemessene Frist eingeräumt, innerhalb derer er den Änderungen widersprechen kann.

Soweit gesetzlich zulässig und der Nutzer ordnungsgemäß über die Änderungen, die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs informiert wurde, können Änderungen nach Ablauf der mitgeteilten Frist als angenommen gelten, sofern der Nutzer den Änderungen nicht widersprochen hat.

Im Falle eines Widerspruchs ist PP4Y berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bestimmungen zu kündigen, sofern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter den bisherigen Bedingungen für PP4Y unzumutbar ist.


4. Vorrang und entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die AGB von PP4Y.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als PP4Y ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen PP4Y und dem Nutzer, einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

Individuelle Vereinbarungen werden in Textform dokumentiert, insbesondere durch einen gesonderten Vertrag, eine Leistungsbeschreibung oder eine schriftliche beziehungsweise elektronische Bestätigung von PP4Y.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss gegenüber PP4Y abzugeben sind, bedürfen der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Soweit gesetzlich zulässig, sollen insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen sowie Rücktritts- oder Kündigungserklärungen in Textform erfolgen.

Hinweise auf gesetzliche Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme, soweit sie durch diese AGB nicht ausdrücklich modifiziert oder ausgeschlossen werden.